Verkauf

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Immobilienbewertung

Anlässe zur Immobilienbewertung ergeben sich u.a. im Zusammenhang mit Immobilienkäufen und Immobilienverkäufen, Erbschaften und Schenkungen, Zwangsversteigerungen sowie aus steuerlichen Gründen. Ein Immobiliensachverständiger kann Ihnen in diesen und anderen Fällen anhand eines Gutachtens verbindlich Klarheit über den Wert Ihres Objekts verschaffen.
Das Kurzgutachten ist eine einfache Wertermittlung für Standardimmobilien, wenn Sie etwas Schriftliches von einem Sachverständigen benötigen und keine rechtliche Auseinandersetzung vorliegt.
 
Als Bewertungsobjekt in Frage kommen:
Eigentumswohnungen, Ein-/ Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser, einfache Wohn- und Geschäftshäuser sowie unbebaute Grundstücke.
 
Präsentation

Die Vorzüge Ihrer Immobilie im besten Licht:
Im Team von Verkaufs- und Werbe-Experten arbeiten wir gewissenhaft die einzigartigen Vorzüge Ihrer Immobilie heraus, um sie danach effektvoll zu inszenieren.

Bewerbung

Wir stellen im Begleittext die Vorzüge Ihrer Immobilie lebendig dar, damit man sich gleich heimisch fühlt.
Wir verfügen über zahlreiche vorgemerkte Kunden und ausgezeichnete Kontakte zu solventen Interessenten. 
In der Tagespresse schalten wir bebilderte Inserate. Im Internet erreichen wir so gut wie alle Immobilien-Suchende durch Buchungen in den führenden Immobilien-Portalen. Neue Angebote erscheinen auf unserer Homepage. 
Mit Ihrer Zustimmung bringen wir Außenwerbung am Objekt an.
Das alles vollkommen kostenfrei für Sie.
Bonitätsprüfung des Kaufinteressenten

Der Begriff "Bonität" umfasst zwei Teilaspekte: Bonität bezeichnet die Fähigkeit einer natürlichen Person oder eines Unternehmens zur Rückzahlung eines aufgenommenen Darlehens (wirtschaftliche Kreditwürdigkeit) und zugleich die Bereitschaft zur Rückzahlung eines Darlehens (persönliche Kreditwürdigkeit). Die persönliche Kreditwürdigkeit setzt Zuverlässigkeit und Zahlungswilligkeit des Schuldners voraus.
Die Prüfung der Bonität des Käufers ermöglicht dem Verkäufer eine realistische Einschätzung, ob der Käufer in der Lage sein wird, den Kaufpreis einschließlich der Nebenkosten (Notargebühren, Grundbuchkosten und Grunderwerbsteuer) vereinbarungsgemäß aufzubringen.

Wir empfehlen hier die Einholung einer Auskunft bei Wirtschaftsauskunfteien wie z. B. Bürgel oder Creditreform. Diese Auskunfteien halten Daten zur wirtschaftlichen Situation von Privatpersonen und Unternehmen vor, z.B.
  • Beurteilungen der Finanzlage,
  • Immobilienbesitz und
  • Beteiligungen.

Weiterhin lässt sich die wirtschaftliche Kreditwürdigkeit eines Kaufinteressenten eingehender anhand von Konto- oder Depotauszügen ermitteln, die z. B. Informationen zu Bankguthaben und Wertpapiervermögen beinhalten.

Hausübergabe

Was muss ins Übergabeprotokoll?

Das Übergabeprotokoll für eine Kaufimmobilie beinhaltet selbstverständlich die gleichen Punkte wie ein Übergabeprotokoll bei einer Mietimmobilie. Zusätzlich gehören aber noch einige Sonderpunkte hinein:

  • Mängel, die vom Verkäufer beseitigt werden. 
  • Zählerstände der Strom-, Wasser- und Gaszähler.
  • Schlüsselübergabe
  • Dokumentation, ob bestimmte Dienstleistungen weitergeführt werden und bis wann der Vorbesitzer diese noch zu zahlen hat. Zum Beispiel: Müllabfuhr, gegebenenfalls Telefon, TV-Kabelanschluss, Restbestände Öl, etc. 
Übergabe von Rechnungen von kürzlich getätigten Renovierungsarbeiten sowie neu gekauften Einbauten wie Fenstern, Heizkörpern, Küchengeräten, etc. So können Sie im Garantiefall Ihren Anspruch geltend machen.

Folgende Dokumente können bei einem Hauskauf übergeben werden:
  • Mietverträge und Mieterakten
  • Baupläne, Grundrisse und statische Berechnungen
  • Untersuchungsunterlagen, z.B. für die Heizungsanlage, den Schornstein, die Abwasseranlage etc.
  • Energieausweis (seit 2009 Pflicht)
  • Versicherungsscheine (Sturm-, Wasser-, Feuerschutz)
  • Grundsteuerbescheide
  • alte Grundbuchakten

Das Übergabeprotokoll bei einem Hausverkauf muss insgesamt in dreifacher Ausführung angefertigt und unterzeichnet werden. Jeder Vertragspartner erhält eine Ausführung, die dritte geht an die Versorgungsunternehmen.
 Zeitpunkt der Schlüsselübergabe: Normalerweise erfolgt die Schlüsselübergabe nach der vollständigen Zahlung des Kaufpreises. 
 Versicherungen und Dienstleistungen: Als Besitzer einer Immobilie muss man an viele Dinge denken, die einen als Mieter nicht betreffen. So braucht man zusätzliche Versicherungen und muss sich auch um weitere Dienstleistungen kümmern. Welche Versicherungen für einen Hausbesitzer unerlässlich sind, erfahren Sie von uns. 

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